Hier stehen alle wichtigen Details zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit, damit ihr genau wisst, was euch erwartet. Transparenz und Fairness sind uns wichtig, deshalb sind unsere AGBs leicht verständlich und gut zugänglich. Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir euch gerne zur Verfügung. Danke, dass ihr euch Zeit nehmt, unsere Bedingungen zu durchstöbern – eure Zufriedenheit ist unser Anliegen!

Die Must-Reads für Smarte Deals!
AGB´s
Überblick AGB´s
1. Allgemein
**Letzte Aktualisierung: [01/2025]**
1.1 Geltungsbereich
Diese AGB von gelten für alle Leistungen der Qfact GmbH (im Folgenden "Qfact") in den Bereichen IT-Systemhaus (IT-Dienstleistungen), Hosting & Providing, Softwareüberlassung und -erstellung, Marketing-Dienstleistungen sowie SLA- und Wartungs- & Serviceverträge.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Vertragsschluss & Angebote
- Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
- Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt.
- Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder digitale Annahme des Angebots per E-Mail zustande.
- Technische Daten und sonstige Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften.
- Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
- Falls eine Leistung durch einen Drittanbieter erbracht wird, kommt ein Vertrag mit diesem separat zustande, es sei denn, Qfact tritt als direkter Vertragspartner auf.
1.3 Zahlungsbedingungen
- Zahlungsfrist: 10 Tage netto nach Rechnungsstellung.
- Verzug: Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlungsfrist ohne Mahnung überschritten wird.
- Verzugszinsen: 9 % über dem Basiszinssatz sowie Mahngebühren können erhoben werden.
- Eigentumsvorbehalt:
- Gelieferte Hardware, Softwarelizenzen oder erstellte Inhalte bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Qfact.
- Der Kunde darf diese bis zur vollständigen Bezahlung weder weiterveräußern, verpfänden noch anderweitig belasten.
- Preisänderungen:
- Qfact behält sich das Recht vor, Preise mit einer Frist von drei Monaten anzupassen.
- Falls ein Drittanbieter seine Preise erhöht, kann Qfact diese sofort an den Kunden weitergeben, sofern Qfact selbst keinen Vorteil daraus zieht.
- Zahlungsausfälle:
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann Qfact die Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.
- Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann Qfact den Vertrag fristlos kündigen.
1.4 Haftung & Gewährleistung
- Allgemeine Haftungsbeschränkung:
- Qfact haftet nicht für Datenverluste oder Systemausfälle, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
- Haftung für indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen) ist ausgeschlossen.
- Keine Haftung für Software von Drittanbietern.
- Die Haftung ist auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wirtschaftliche Folgeschäden sind ausgeschlossen.
- Datensicherung:
- Kunden sind für die eigene Datensicherung verantwortlich, es sei denn, ein separater Backupvertrag besteht.
- Gewährleistung:
- Gewährleistungsfrist: 1 Jahr, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben.
- Fehlerhafte Software kann nachgebessert oder ersetzt werden. Eine Rückerstattung ist nur bei dauerhaften Mängeln vorgesehen.
- Vertragsstrafen:
- Leichte Verstöße (z. B. unerlaubte Nutzung eines Designs): bis zu 5.000 €
- Schwerwiegende Verstöße (z. B. unautorisierte Weitergabe von Software): bis zu 25.000 €
- Schwerste Verstöße (z. B. systematische Lizenzverstöße oder Missbrauch geistigen Eigentums): bis zu 50.000 €
1.5 Geheimhaltung & Datenschutz
- Vertragspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen.
- Ohne schriftliche Zustimmung dürfen diese Informationen nicht genutzt oder offengelegt werden.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt für vertrauliche Informationen fünf Jahre nach Vertragsende und für Geschäftsgeheimnisse unbegrenzt.
- Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt DSGVO-konform und auftragsbezogen.
- Falls erforderlich, wird eine AVV gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
- Qfact haftet nicht für Datenschutzverstöße des Kunden oder Drittanbieter-Sicherheitslücken.
- Der Kunde ist für eine DSGVO-konforme Datenverarbeitung selbst verantwortlich.
- Elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) kann Sicherheitsrisiken bergen.
- Ansprüche aufgrund fehlender Verschlüsselung sind nur möglich, wenn zuvor eine Verschlüsselung vereinbart wurde.
1.6 Kündigung & Vertragsbeendigung
- Allgemeine Kündigungsbedingungen:
- Kündigungsfristen und -bedingungen richten sich nach der jeweiligen Vertragsart.
- Je nach Vertragstyp (z. B. IT-Dienstleistungen, Hosting, Agenturleistungen) gelten spezifische Regelungen, die in den jeweiligen Vereinbarungen festgelegt sind.
- Ordentliche Kündigung:
- Verträge mit wiederkehrenden Leistungen (z. B. Wartung, Hosting) haben individuelle Kündigungsfristen, die im Vertrag geregelt sind.
- Sofern nicht anders vereinbart, gilt für monatlich zahlbare IT-Dienstleistungen eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende.
- Außerordentliche Kündigung:
- Qfact kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde:
- wiederholt gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt,
- mit Zahlungen mehr als 60 Tage in Verzug ist,
- gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder Dienstleistungen missbräuchlich nutzt.
- Datenlöschung nach Vertragsende:
- Nach Vertragsende werden gespeicherte Daten gelöscht, sofern keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Speicherung besteht.
- Kunden sind selbst dafür verantwortlich, vor Beendigung des Vertrags eine Datensicherung durchzuführen.
1.7 Höhere Gewalt
- Qfact haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle durch höhere Gewalt, insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe, Kriege, Streiks, behördliche Anordnungen oder Lieferkettenprobleme.
- Bei höherer Gewalt wird der Vertrag für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt.
2. IT Systemhaus
2.1 Leistungsumfang
Die Qfact GmbH bietet umfassende IT-Dienstleistungen für Unternehmen an. Dazu gehören insbesondere:
- IT-Beratung & Strategie: Analyse, Planung und Umsetzung von IT-Projekten.
- Netzwerkinstallationen & IT-Sicherheit: Einrichtung und Absicherung von Unternehmensnetzwerken, Firewalls, VPNs und Zugriffsmanagement.
- Managed Services: Wartung, Betreuung und proaktive Überwachung von IT-Infrastrukturen.
- Hardware & IT-Security: Bereitstellung, Implementierung und Wartung von Servern, Clients, Firewalls, Endpoint Security und weiteren IT-Komponenten.
- Cloud- und On-Premise-Lösungen: Bereitstellung, Migration und Verwaltung von Cloud-Diensten sowie Hybrid-IT-Architekturen.
- Software & Lizenzen: Qfact fungiert als Reseller von Drittanbieter-Software, übernimmt jedoch keine Haftung für Funktionsweise, Fehler oder Sicherheitslücken in dieser Software.
- IT-Monitoring & Automatisierung: Überwachung der Systeme, automatisierte Prozesse zur Fehlererkennung und Behebung.
- Schulungen & Workshops: Einführung und Weiterbildung von Mitarbeitern zu IT-Sicherheit, neuen Technologien und Systemen.
- Individuelle Softwareentwicklung: Maßgeschneiderte Lösungen für Automatisierung, Prozessoptimierung und digitale Transformation.
- Virtualisierung & Container-Technologien: Bereitstellung und Verwaltung von virtuellen Umgebungen, Docker- und Kubernetes-Containerlösungen.
- Hybrid-IT-Lösungen: Kombination von lokalen und Cloud-basierten Systemen für optimale Skalierbarkeit.
- Falls Drittanbieter-Produkte oder -Dienste (z. B. Microsoft 365, Cloud-Dienste) Bestandteil der Leistung sind, gelten ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Qfact übernimmt hierfür keine Haftung oder Supportverpflichtung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
2.2 Support & Wartung
- Support erfolgt nach Aufwand oder über gesonderte Wartungsverträge mit definierten Leistungen.
- Reaktionszeiten sind nur verbindlich, wenn sie explizit in einem Service-Level-Agreement (SLA) vereinbart wurden.
- Ohne SLA gibt es keine garantierten Fristen für Supportanfragen.
- Standard-Reaktionszeit in SLAs: 48 Stunden (Werktage, ohne Feiertage), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Notfall-Support & Remote-Support können als Zusatzoptionen gebucht werden.
- Vor-Ort-Service, Patch-Management und regelmäßige Wartung erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen.
- Detaillierte Regelungen zu Reaktionszeiten, Eskalationsstufen und garantierten Leistungen sind im separaten SLA-Dokument enthalten.
- Falls ein Kunde wiederholt oder vorsätzlich Probleme verursacht (z. B. durch unsachgemäße Nutzung), kann Qfact den Support einschränken oder nur gegen zusätzliche Gebühren fortsetzen.
2.3 Backups & Datensicherung
- Kunden sind selbst für regelmäßige Backups verantwortlich, sofern kein separater Vertrag zur Datensicherung mit Qfact abgeschlossen wurde.
- Haftung für Datenverluste ist ausgeschlossen, wenn keine Backup-Vereinbarung existiert.
- Falls Qfact ein Backup erstellt, gelten folgende Bedingungen:
- Keine unbegrenzte Aufbewahrung: Daten werden nur im Rahmen der vereinbarten Backup-Strategie gespeichert.
- Wiederherstellungen sind kostenpflichtig, sofern nicht anders vereinbart.
- Versionierung & Aufbewahrungsfristen: Werden individuell festgelegt und sind nicht automatisch Bestandteil der Leistung.
- Disaster Recovery & Business Continuity: Können optional hinzugebucht werden.
- Verschlüsselte Backups & Sicherheitsprüfungen: Werden nur nach gesonderter Absprache und Vertragsvereinbarung durchgeführt.
- Zusätzliche Regelungen:
- Ohne eine Backup-Vereinbarung kann Qfact nicht garantieren, dass verlorene Daten wiederhergestellt werden können.
- Falls der Kunde eine eigene Backup-Lösung nutzt, ist er für die Funktionsfähigkeit, Aktualität und regelmäßige Überprüfung dieser Backups verantwortlich.
- Falls Qfact für ein Backup verantwortlich ist, muss der Kunde prüfen, ob die erstellten Backups für seine Anforderungen ausreichen.
- Höhere Gewalt & Datenverluste: Qfact haftet nicht für Datenverluste durch höhere Gewalt, Hackerangriffe oder Fehlbedienung durch den Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Qfact vor.
Wichtiger Hinweis:
- Der genaue Leistungsumfang wird immer individuell vereinbart und in einem separaten Vertrag festgehalten.
- Ohne eine explizite schriftliche Vereinbarung bestehen keine weitergehenden Verpflichtungen seitens Qfact.
3. Marketing-Agentur
3.1 Leistungsumfang
Die Qfact GmbH erbringt umfassende Dienstleistungen im Bereich digitales Marketing. Dazu gehören insbesondere:
- Webdesign & Entwicklung: Gestaltung und technische Umsetzung von Websites, Landingpages und Online-Shops.
- Suchmaschinenoptimierung (SEO): On-Page- und Off-Page-Optimierung zur Verbesserung der Sichtbarkeit in Suchmaschinen.
- Social Media Marketing: Strategieentwicklung, Content-Erstellung und Kampagnenmanagement für Social-Media-Plattformen.
- Performance-Marketing: Erstellung, Schaltung und Optimierung bezahlter Werbekampagnen (z. B. Google Ads, Meta Ads, LinkedIn Ads).
- Content-Erstellung: Entwicklung von Texten, Grafiken, Fotos und Videos für Online- und Offline-Marketingzwecke.
- Branding & Corporate Design: Entwicklung und Optimierung von Markenidentitäten, Logo-Design, Farbschemata und Markenkommunikation.
3.2 Urheberrechte & Nutzungsrechte
- Sämtliche durch Qfact erstellten Inhalte, einschließlich Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Logos und Designs, unterliegen dem Urheberrecht der Qfact GmbH, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und zweckgebundenes Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten.
- Eine kommerzielle Weitergabe, Lizenzierung oder Bearbeitung der erstellten Inhalte ist nur mit der schriftlichen Zustimmung der Qfact GmbH gestattet.
- Die Qfact GmbH ist berechtigt, die durch sie erstellten Werke und abgeschlossenen Projekte als Referenzen in Eigenwerbung zu nutzen, es sei denn, der Kunde widerspricht dieser Nutzung ausdrücklich und schriftlich.
3.3 Erfolgsbasierte Kampagnen
- Die Qfact GmbH kann keine Erfolgsgarantie für Werbekampagnen oder SEO-Rankings übernehmen, da der Erfolg von zahlreichen externen Faktoren abhängt (z. B. Marktverhalten, Konkurrenz, Algorithmus-Änderungen).
- Die Qfact GmbH haftet nicht für Einschränkungen oder Verbote von Werbeanzeigen oder Inhalten durch Drittanbieter, insbesondere durch Plattformbetreiber wie Google, Meta (Facebook, Instagram), LinkedIn oder andere Werbenetzwerke.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Materialien, die für die Kampagnen benötigt werden.
- Werbekampagnen-Budgets (z. B. Google Ads, Facebook Ads) werden direkt vom Kunden getragen. Qfact haftet nicht für fehlerhafte Buchungen, gesperrte Konten oder ineffektive Werbeschaltungen.
3.4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle notwendigen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos, Zugangsdaten) rechtzeitig zur Verfügung.
- Verzögerungen, die durch fehlende oder unvollständige Bereitstellung entstehen, verlängern die vereinbarten Projektzeiten entsprechend.
- Änderungen oder nachträgliche Anpassungen auf Kundenwunsch können zu zusätzlichen Kosten führen.
3.5 Abnahme & Korrekturschleifen
- Der Kunde hat das erstellte Material innerhalb einer festgelegten Frist (z. B. 7 Tage) zu prüfen und eventuelle Änderungswünsche mitzuteilen.
- Je nach Vereinbarung sind eine oder mehrere Korrekturschleifen enthalten.
- Nach Abnahme oder Ablauf der Frist gilt das erstellte Material als mangelfrei abgenommen.
- Weitere Änderungen nach der finalen Abnahme sind kostenpflichtig.
3.6 Haftung & Freistellung
- Der Kunde versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos) frei von Rechten Dritter sind.
- Qfact übernimmt keine Haftung für rechtliche Verstöße (z. B. Urheberrechtsverletzungen, DSGVO-Verstöße) durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte.
- Falls Qfact wegen solcher Verstöße in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde Qfact von allen daraus resultierenden Ansprüchen frei.
3.7 Vertragslaufzeit & Kündigung
- Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Social-Media-Betreuung, SEO) gelten vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen.
- Vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich (z. B. Verstoß gegen Vertragsbedingungen).
- Bereits erbrachte Leistungen sind auch bei vorzeitiger Kündigung voll zu vergüten.
3.8 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist (z. B. 14 Tage) ohne Abzüge zahlbar.
- Bei verspäteter Zahlung behält sich Qfact das Recht vor, Leistungen einzustellen oder Verzugszinsen zu berechnen.
- Falls eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbart wurde (z. B. Performance-Marketing mit Provisionsmodell), sind die Zahlungen unabhängig vom tatsächlichen Erfolg zu leisten.
Wichtiger Hinweis:
- Der genaue Leistungsumfang wird immer individuell vereinbart und in einem separaten Vertrag festgehalten.
- Ohne eine explizite schriftliche Vereinbarung bestehen keine weitergehenden Verpflichtungen seitens Qfact.
4. Hosting & Providing (Reseller)
4.1 Serverstandorte & Verfügbarkeit
- Qfact bietet Hosting-Dienstleistungen über Drittanbieter mit Rechenzentren in Deutschland oder den USA an.
- Die garantierte Verfügbarkeit von 95 - 98 % im Jahresmittel basiert auf den Vereinbarungen mit den jeweiligen Hosting-Anbietern.
- Qfact betreibt keine eigenen Server, sondern agiert als Reseller. Die technische Infrastruktur und deren Verfügbarkeit liegen vollständig beim jeweiligen Hosting-Provider.
- Änderungen an Serverstandorten oder der Hosting-Umgebung erfolgen durch den Anbieter, ohne Einflussmöglichkeit von Qfact.
4.2 Backup & Datenverlust
- Der Kunde ist selbst für regelmäßige Backups verantwortlich, sofern keine separate Vereinbarung mit Qfact besteht.
- Qfact haftet nicht für Datenverluste, Serverausfälle oder beschädigte Dateien ohne gebuchten Backup-Service.
- Falls der Hosting-Provider ein Backup anbietet, gelten dessen Bedingungen. Wiederherstellungen können zusätzliche Kosten verursachen.
4.3 Vertragslaufzeiten, Kündigung & Preisanpassungen
- Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate, automatische Verlängerung um weitere 12 Monate.
- Kündigungsfrist: 4 Wochen vor Vertragsende, sonst automatische Verlängerung.
- Nach Vertragsende werden alle gehosteten Daten gelöscht, sofern keine gesonderte Vereinbarung zur Datensicherung besteht.
- Qfact haftet nicht für Schäden durch kurzfristige Dienständerungen oder -einstellungen seitens des Hosting-Anbieters.
- Preisanpassungen: Qfact kann Preise anpassen, falls der Hosting-Provider seine Gebühren erhöht oder sich gesetzliche Vorgaben ändern. Kunden werden mindestens 30 Tage vorher informiert. Bei Ablehnung der Anpassung kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen außerordentlich kündigen.
4.4 Missbrauch & Rechtsverstöße
- Der Kunde ist für alle Inhalte verantwortlich und darf keine rechtswidrigen Inhalte hosten.
- Bei festgestellten Rechtsverstößen durch den Hosting-Provider oder Behörden kann das Hosting ohne Vorwarnung gesperrt werden.
- Qfact kann die Zusammenarbeit beenden, wenn der Kunde gegen Hosting-Bedingungen oder die AGB des Anbieters verstößt.
- Bei Missbrauch (z. B. Hosting von Malware, Spam, illegalen Inhalten) erfolgt eine sofortige Sperrung, bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet.
4.5 Support & Verantwortung Dritter
- Der technische Support erfolgt durch den jeweiligen Hosting-Anbieter; Qfact kann auf Wunsch als Ansprechpartner agieren – dies ist jedoch nur mit gesondertem Servicevertrag möglich.
- Vertragsbedingungen, Leistungszusagen und Haftung liegen ausschließlich beim Hosting-Anbieter. Qfact haftet nicht für Wartungen oder technische Probleme seitens des Anbieters.
- Falls der Kunde das Hosting wechselt oder migriert, übernimmt Qfact hierfür keinen Support, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
4.6 Ressourcen & Nutzungslimits
- Die Nutzung unterliegt den technischen Einschränkungen des Hosting-Anbieters (z. B. Speicherplatz, Bandbreite, CPU-Auslastung).
- Bei Überschreitung der Limits können Performance-Einschränkungen, Mehrkosten oder eine Vertragsumstellung erforderlich sein.
- Missbräuchliche Nutzung kann zur Drosselung oder Sperrung führen.
4.7 Datenschutz & DSGVO
- Die Einhaltung der DSGVO für gehostete Daten liegt in der Verantwortung des Kunden.
- Falls personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist ggf. eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) mit dem Hosting-Anbieter erforderlich.
- Qfact haftet nicht für Datenschutzverstöße durch den Kunden oder den Hosting-Anbieter. DSGVO-konforme Hosting-Optionen sind durch den Kunden sicherzustellen.
Wichtiger Hinweis:
- Der genaue Leistungsumfang wird immer individuell vereinbart und in einem separaten Vertrag festgehalten.
- Ohne eine explizite schriftliche Vereinbarung bestehen keine weitergehenden Verpflichtungen seitens Qfact.
5. Software (Lizenzen, Entwicklung & SaaS)
5.1 Lizenzmodell & Nutzungsrechte
- Software kann entweder gekauft oder im SaaS-Modell gemietet werden.
- Beim SaaS-Modell endet die Nutzung automatisch mit Vertragsablauf, sofern keine Verlängerung erfolgt.
- Gekaufte Software bleibt dauerhaft nutzbar, jedoch ohne Anspruch auf Updates oder Support, sofern nicht gesondert vereinbart.
- Lizenzierte Software darf ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet werden.
- Jede Vervielfältigung, Weitergabe oder Änderung der Software ist untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vor.
- Reverse-Engineering, Dekompilierung, Entschlüsselung oder anderweitige Rückentwicklung der Software ist ausdrücklich untersagt, soweit dies nicht nach geltendem Recht zwingend erlaubt ist.
- Falls der Kunde gegen diese Regelungen verstößt, kann Qfact den Vertrag fristlos kündigen und Schadensersatz geltend machen.
5.2 Support & Wartung
- Support und Wartung erfolgen ausschließlich nach individueller Vereinbarung und sind nicht automatisch enthalten.
- Fehlende Kompatibilitätsgarantie:
- Qfact übernimmt keine Garantie dafür, dass die Software mit Drittanbieter-Software, Betriebssystemen oder spezifischer Hardware des Kunden kompatibel ist, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert.
- Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Systemanforderungen und deren Einhaltung.
- Updates & Weiterentwicklungen:
- Falls Updates oder neue Versionen der Software veröffentlicht werden, besteht kein automatisches Recht auf ein Update, es sei denn, dies ist Bestandteil der Vereinbarung.
- Bei SaaS-Diensten kann Qfact Softwarefunktionen ändern, weiterentwickeln oder einstellen, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
- Pflicht-Updates zur Sicherheitsgewährleistung dürfen vom Kunden nicht verweigert werden.
5.3 Haftung & Gewährleistung
- Fehlerhafte Software wird nachgebessert oder ersetzt, sofern dies innerhalb der Gewährleistungsfrist gemeldet wird.
- Falls Software oder SaaS-Dienste aktualisiert oder umstrukturiert werden, besteht kein Anspruch auf eine identische Funktionsweise der vorherigen Version.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf:
- Fehler oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen an der Software oder nicht autorisierte Drittanbietersoftware verursacht wurden.
- Kompatibilitätsprobleme mit nicht unterstützten Betriebssystemen oder Drittsoftware.
- Fehler, die auf unsachgemäße Konfiguration durch den Kunden zurückzuführen sind.
- Haftungsausschlüsse:
- Keine Haftung für indirekte Schäden, entgangene Gewinne, Betriebsunterbrechungen oder Datenverluste, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
- Falls die Software Daten speichert oder verarbeitet, ist der Kunde für Datensicherung & Recovery-Maßnahmen verantwortlich, sofern keine explizite Backup-Vereinbarung besteht.
- Gewährleistungsfrist:
- Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate für Unternehmerkunden, sofern keine längere Frist vereinbart wurde.
- Für SaaS-Dienste besteht kein Gewährleistungsanspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit, da Wartungen und externe Einflüsse die Erreichbarkeit beeinträchtigen können.
- Reaktionszeiten für Fehlerbehebungen hängen vom vereinbarten Service-Level (SLA) ab. Ohne SLA erfolgt die Bearbeitung nach Verfügbarkeit und Kapazität.
5.4 Vertragsstrafe bei Lizenzverstößen
- Unbefugte Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe der Software führt zu einer Vertragsstrafe, die sich nach der Schwere des Verstoßes richtet:
- Erstverstoß: 5.000 € Vertragsstrafe.
- Wiederholter Verstoß: 10.000 € Vertragsstrafe.
- Schwerwiegender oder vorsätzlicher Verstoß: Bis zu25.000 € Vertragsstrafe, zusätzlich behält sich Qfact vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
- Falls durch Lizenzverstöße ein wirtschaftlicher Schaden für Qfact entsteht, behält sich Qfact das Recht auf weitergehende Schadensersatzforderungen vor.
- Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen kann Qfact den Zugang zur Software oder zu SaaS-Diensten fristlos sperren.
- Lizenzkontrollen:
- Qfact behält sich vor, stichprobenartige Lizenzüberprüfungen durchzuführen, um Verstöße gegen die Lizenzbedingungen festzustellen.
- Falls der Kunde eine solche Überprüfung verweigert, gilt dies als schwerwiegender Verstoß.
5.5 Kündigung & Vertragsbeendigung
- Lizenzen für SaaS-Dienste enden automatisch mit Vertragsablauf.
- Falls der Kunde eine Dauerlizenz kauft, bleibt die Nutzung zeitlich unbegrenzt, jedoch ohne Anspruch auf Wartung oder Updates.
- Bei Verstößen gegen Lizenzbedingungen oder Zahlungsrückständen kann Qfact die Softwarelizenz oder SaaS-Nutzung fristlos kündigen.
- Falls eine Software-Lizenz durch den Kunden oder Dritte unrechtmäßig weitergegeben wird, ist Qfact berechtigt, die Lizenz zu widerrufen und Schadensersatz geltend zu machen.
- Nach Vertragsende müssen SaaS-Nutzer ihre Daten eigenständig sichern, da diese nach Ablauf des Vertrags gelöscht werden können.
Wichtiger Hinweis:
- Der genaue Leistungsumfang wird immer individuell vereinbart und in einem separaten Vertrag festgehalten.
- Ohne eine explizite schriftliche Vereinbarung bestehen keine weitergehenden Verpflichtungen seitens Qfact.
6. SLA & Wartungsverträge
6.1 Service-Level-Agreements (SLA)
- SLA gelten ausschließlich, wenn sie vertraglich vereinbart wurden.
- Ohne gültiges SLA besteht kein Anspruch auf garantierte Reaktionszeiten oder Supportleistungen.
- 24/7-Support ist nur verfügbar, wenn er explizit im SLA enthalten ist.
- Geplante Wartungen werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und sind kein Grund für Entschädigungsansprüche.
- Support an Wochenenden oder Feiertagen ist grundsätzlich kostenpflichtig und wird mit einem Aufpreis berechnet, sofern nicht vertraglich anders vereinbart.
- Vertragslaufzeit & Kündigung:
- SLA haben eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht anders vereinbart.
- Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit, andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch.
- Leistungsumfang:
- Der genaue Umfang des SLA, einschließlich Reaktionszeiten, Eskalationsprozesse und Servicezeiten, ist im jeweiligen SLA-Dokument festgelegt.
- Unterschiedliche Prioritätsstufen für Supportfälle werden im SLA definiert (z. B. kritische Störungen vs. allgemeine Anfragen).
- Ausschlüsse:
- SLA gelten nicht für Probleme, die durch Drittanbieter oder externe Störungen (z. B. Internetprovider, Cloud-Anbieter, Cyberangriffe) verursacht werden.
- Keine Verpflichtung zur Unterstützung von veralteten oder unsicheren Systemen, sofern kein gesondertes Upgrade-Vereinbarung besteht.
6.2 Wartungsverträge
- Wartungsleistungen erfolgen ausschließlich bei bestehendem Vertrag.
- Wartungsverträge umfassen typischerweise:
- Sicherheitsupdates & Patch-Management
- Regelmäßige Systemchecks & Performance-Optimierung
- Hardware-Überprüfung & Fehlerprävention
- Überwachung & Protokollierung von Systemereignissen
- Nicht genutzte Leistungen berechtigen nicht zur Rückerstattung.
- Vertragslaufzeit & Kündigung:
- Mindestlaufzeit: 12 Monate (sofern nicht anders vereinbart).
- Automatische Verlängerung um weitere 12 Monate, falls nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit, falls er nicht innerhalb der Frist gekündigt wird. Der Kunde wird rechtzeitig über die Verlängerung informiert
- Pflichten des Kunden:
- Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Zugangsdaten und Berechtigungen bereitzustellen, damit Wartungsleistungen durchgeführt werden können.
- Falls der Kunde notwendige Maßnahmen verweigert (z. B. Sicherheitsupdates oder Systemanpassungen), kann Qfact keine Haftung für entstehende Schäden übernehmen.
6.3 Notfallsupport & Systemausfälle
- Notfallsupport kann separat gebucht werden und unterliegt den vertraglichen Regelungen.
- Reguläre Geschäftszeiten von Qfact sind Montag bis Freitag von [9:00 bis 17:00 Uhr] (100 Euro netto/h). Einsätze außerhalb dieser Zeiten gelten als außerhalb der regulären Arbeitszeit.
- Keine Haftung für Systemausfälle, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Notfalleinsätze an Wochenenden oder Feiertagen erfolgen nur gegen vorherige Absprache und gesonderte Vergütung, es sei denn, ein SLA sieht dies ausdrücklich vor.
- Kosten & Abrechnung:
- Notfallsupport wird gesondert abgerechnet und ist nicht Teil des Standard-Supports.
- Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten (z. B. an Wochenenden, Feiertagen oder nachts) sind kostenpflichtig und unterliegen einem Zuschlag, sofern nicht anders vereinbart.
- Aufpreis für Notfalleinsätze:
- Werktags außerhalb der regulären Arbeitszeiten: +50 % Aufschlag
- Wochenenden & Feiertage: +100 % Aufschlag
- Reaktionszeiten & Eskalationsstufen:
- Kunden mit SLA erhalten vorrangige Bearbeitung.
- Falls kein SLA besteht, erfolgt der Notfallsupport nach Verfügbarkeit und kann nicht garantiert werden.
- Ausschlüsse & Haftung:
- Qfact haftet nicht für Notfälle, die durch Dritte, unsachgemäße Nutzung oder unautorisierte Eingriffe des Kunden verursacht wurden.
- Falls ein Notfall durch einen Fehler des Kunden verursacht wurde (z. B. unsachgemäße Änderungen an der IT-Infrastruktur), können zusätzliche Kosten entstehen.
Wichtiger Hinweis:
- Der genaue Leistungsumfang wird immer individuell vereinbart und in einem separaten Vertrag festgehalten.
- Ohne eine explizite schriftliche Vereinbarung bestehen keine weitergehenden Verpflichtungen seitens Qfact.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Anwendbares Recht
- Für alle vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
7.2 Gerichtsstand
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Qfact GmbH.
- Falls der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird der Sitz der Qfact GmbH als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
- Dies gilt ebenfalls, wenn der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt.
7.3 Änderungen & Nebenabreden
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.
- Qfact behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vorher in Textform mitgeteilt. Falls der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht, gelten die neuen AGB als akzeptiert.
7.4 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Falls eine Klausel dieser AGB unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine ungültige Klausel wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
**Letzte Aktualisierung: [01/2025]**

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zu unseren AGB zur Verfügung.
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